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Geschäftsführerhaftung während des Insolvenzeröffnungsverfahren

„Die Beratungspraxis zeigt, dass vereinzelt immer wieder irrig angenommen wird, nach Stellung eines Insolvenzantrages sei aus Sicht des Unternehmens zunächst alles getan und ab Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters sei allein dieser für die Abwicklung des Unternehmens verantwortlich. Mit Urteil vom 22. Oktober 2019 (VII R 30/18) hat der Bundesfinanzhof in diesem Zusammenhang erneut klargestellt, dass dem nicht so ist und der Geschäftsführer sich während des Insolvenzeröffnungsverfahren, im zu entscheidenden Fall wegen nicht abgeführter Lohnsteuer, haftet.“

Der komplette Beitrag von Herrn Weichselgärtner in Ausgabe 23/2020 des Existenz Magazins steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.


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Existenz Magazin 23-2020_Beitrag Weichselgärtner.pdf

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