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Newsletter Russland-Praxis, Streitbeilegung, Juli 2017
Reform des obligatorischen Mahnverfahrens zur Streitbeilegung
Im Juni 2016 wurde in Russland ein obligatorisches vorgerichtliches Mahnverfahren zur Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Geschäftsbeziehungen eingeführt. Solche Streitigkeiten wurden von den Gerichten erst dann angenommen, wenn die Parteien vorher Maßnahmen zur vorgerichtlichen Streitbeilegung getroffen hatten.
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Alexander Bezborodov Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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