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Newsletter Russland-Praxis, Streitbeilegung, Juli 2017

Reform des obligatorischen Mahnverfahrens zur Streitbeilegung

Im Juni 2016 wurde in Russland ein obligatorisches vorgerichtliches Mahnverfahren zur Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Geschäftsbeziehungen eingeführt. Solche Streitigkeiten wurden von den Gerichten erst dann angenommen, wenn die Parteien vorher Maßnahmen zur vorgerichtlichen Streitbeilegung getroffen hatten.

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