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Newsletter Russland-Praxis, Eigenmächtige Bauwerke, August 2018

Eigenmächtige Bauwerke: neue Vorgehensweisen und Änderungen in der rechtlichen Regulierung

Am 4. August 2018 sind Änderungen in Art. 222 des russischen Zivilgesetzbuches (ZGB) über eigenmächtige Bauwerke (Schwarzbauten) und einigen anderen Normen des ZGB in Kraft getreten. Dadurch sollen die Regeln zu eigenmächtigen Bauwerken verbessert werden, deren praktische Anwendung eine Reihe von komplizierten Fragen aufwirft. Das Änderungsgesetz präzisiert den Begriff des eigenmächtigen Bauwerks und gibt Erläuterungen dazu, was nicht darunter fällt. Es erweitert zudem die Möglichkeiten der „Legalisierung“ eines eigenmächtigen Bauwerks und beschränkt die Fälle, in denen die Organe der örtlichen Selbstverwaltung berechtigt sind, über den Abriss ohne gerichtliche Entscheidung zu beschließen.

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Russlandpraxis_Eigenmächtige Bauwerke_August2018.PDF

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