Newsletter |
Newsletter Russland-Praxis, Anfragen von Roskomnadsor, Juli 2017
Anfragen von Roskomnadsor an Unternehmen, Filialen und Repräsentanzen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten
Aktuell häufen sich die Fälle, in denen ausländische Unternehmen (einschließlich Repräsentanzen und Filialen) sowie Unternehmen mit ausländischer Beteiligung Schreiben von den territorialen Abteilungen
von Roskomnadsor (Aufsichtsbehörde im Bereich des Datenschutzes) erhalten. In diesen verlangt Roskomnadsor, entweder eine Benachrichtigung über die Verarbeitung personenbezogener Daten zuzusenden (nach dem in Art. 22 des Föderalen Gesetzes „Über personenbezogene Daten“ vorgesehenen Verfahren) oder nachzuweisen, dass das Unternehmen (Repräsentanz/Filiale) unter eine der Ausnahmen fällt, bei denen keine Benachrichtigung zu versenden ist.
Lesen Sie alle Details dazu in unserem neuen Newsletter.
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
|
||
Andrey Slepov Diplom-Jurist Partner |
|