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Newsletter Russian Desk, Vergaberecht, März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

2020 treten zahlreiche Änderungen im Vergaberecht in Kraft. Sie erfolgen sowohl im Vergabegesetz (nachfolgend „Gesetz Nr. 44-FS“) als auch im Gesetz über die Beschaffung durch einzelne juristische Personen (nachfolgend „Gesetz Nr. 223-FS“).

In erster Linie betreffen die Änderungen die Registrierung im Einheitlichen Informationssystem (EIS), die Einhaltung des nationalen Verfahrens, ein Verfahren zur Beschaffung auf bestimmte Arten (beim Alleinlieferanten, Preisanfrage) sowie weitere Fragen.

Die Änderungen verkomplizieren einerseits das Vergabeverfahren (kürzere Fristen, mehr einzureichende Dokumente), schaffen aber andererseits auch neue Möglichkeiten (erleichterter Abschluss von Lebenszyklusverträgen).

Dieser Newsletter gibt einen kurzen Überblick über die für potentielle Lieferanten relevanten Änderungen im Vergaberecht. Zudem gehen wir kurz auf geplante weitere Änderungen des Gesetzes Nr. 44-FS und einiger untergesetzlicher Rechtsakte ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Kamil Karibov


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