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Newsletter Kartellrecht, Juli 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

das Kartellschadensersatzrecht ist seit Jahren stark im Fluss. Zuletzt hatte wieder einmal der Europäische Gerichtshof seine Finger im Spiel, als er entschied, dass auch Rechtsnachfolger und Konzernmütter Kartellschadensersatz schulden.

En vogue auf europäischer Ebene sind derzeit Verfahren wegen Verstößen gegen das Fusionskontrollrecht. Solche Verstöße lassen sich einfacher verfolgen als komplexe Kartelle und ihre Ahndung soll die fusionskontrollrechtliche Compliance stärken. Im Juni verhängte die Europäische Kommission erneut ein hohes Bußgeld.

Das dominierende Thema rechtspolitischer Diskussionen ist die kartellrechtliche Regulierung der Online-Märkte. Schon nach heutigem Recht regelmäßig verboten sind Verbote grenzüberschreitender Weiterverkäufe über das Internet. Großzügiger ist das Kartellrecht dagegen bei Bestpreisklauseln von Online-Plattformen.

Das Geschäftsgebaren von Online-Plattformen war der Aufhänger schlechthin für die Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskartellamts im Verbraucherschutz im Jahr 2017. Seitdem hat das Amt gleich drei Bereiche genauer unter die Lupe genommen.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Dr. Dietmar O. Reich und Uwe Wellmann


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