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Newsletter Immobilienrecht, Mai 2019

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrter Leser,

auch mit dem Hessischen Koalitionsvertrag wird die Immobilienbewirtschaftung nicht einfacher. Der Koalitionsvertrag befasst sich intensiv mit den Themen Immobilie, Wohnen, Bauen.

Der Koalitionsvertrag verschafft der Landesregierung viel Spielraum, den Immobilienmarkt weiter zu regulieren. So soll:

  • der Kündigungsschutz weiter verbessert;
  • der Milieuschutz ausgeweitet;
  • die Mietpreisbremse, das Wohnungsaufsichtsgesetz und die Kappungsgrenzen-Verordnung verlängert;
  • die Umwandlungssperrfrist auf acht Jahre erhöht;
  • die Umwandlung in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten von diesen genehmigt;
  • aggressive Steuervermeidungsstrategien, z. B. Share Deal, bekämpft werden

Zudem ist zu lesen:

  • Eigentum soll leichter erworben werden können;
  • die Wohneigentumsquote soll gesteigert werden;
  • die Innenentwicklung soll gestärkt, vorhandene Potenziale zur Nachverdichtung und Aufstockung genutzt werden, z. B. Umnutzung, Überbauungen.

Ob die Regulierungen zielführend sind, wird in der Branche stark bezweifelt. Vielmehr sollte das Augenmerk darauf liegen, dass neue Baulandflächen geschaffen, Umnutzungen gefördert sowie Nachverdichtungen erlaubt und die entsprechenden Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Bundespolitische Themen kommen noch dazu: Grundsteuer, Bestellerprinzip.

Kommunalpolitisch in vielen Städten:

  • Verwirklichung der Sozialwohnungsquote
  • Ausübung der Vorkaufsrechte

Zudem die Diskussion um mögliche „Enteignungen“. Es verwundert daher nicht, dass die Stimmung bei Investoren, Bauherren und Vermietern eingetrübt ist, obwohl das wirtschaftliche Umfeld aufgrund der hohen Liquidität und der niedrigen Zinsen eigentlich bestens ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Beine, Leiter der Praxisgruppe Real Estate


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