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Newsletter Arbeitsrecht, November 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

während es der Gesetzgeber im Arbeitsrecht derzeit eher ruhig angehen lässt, herrscht in der Rechtsprechung wie üblich reges Treiben. Für Aufsehen hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gesorgt, in der geklärt wird, welcher Betriebsrat im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen mitreden darf bzw. muss, wenn Matrixstrukturen bestehen. Immerhin jedes dritte deutsche Unternehmen wählt inzwischen diese Organisationsform - Grund genug, sich mit dem Beschluss ausführlicher auseinanderzusetzen (vgl. im nebenstehenden Beitrag).

Wichtige weitere Entscheidungen gibt es unter anderem zum Dauerbrennerthema sachgrundlose Befristung nach einer Vorbeschäftigung, die hier 22 Jahre zurücklag, zum Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankten und zur Leiharbeit. Diese Entscheidungen lesen Sie samt Konsequenzen kompakt zusammengefasst und mit Praxistipps versehen - außerdem Kurioses in unseren Kurzmeldungen. Hier erfahren Sie, wie Waschpulver und Babynahrung in einem Koffer zu einer fristlosen Kündigung führen konnten.

Wir wünschen Ihnen einen möglichst nicht so kuriosen Arbeitsalltag sowie eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Dr. Wolfgang Lipinski, für die Praxisgruppe Arbeitsrecht


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