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Newsletter Arbeitsrecht, März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

die „Roaring Twenties“ sind schon ordentlich in Fahrt gekommen. Nur nicht so, wie man es sich gerne vorgestellt
hätte: Das erste die Medien beherrschende Thema dieses Jahrzehnts ist wohl der Coronavirus – leider auch ein
arbeitsrechtliches Problem in Zeiten der Globalisierung und damit verbundenen Dienstreisen. Der Beitrag „Geschäftsreisen in Zeiten des Coronavirus‘“ auf Seite 9 zeigt Unternehmen, was arbeitsrechtlich zu beachten ist, behandelt aber auch die Entsenderichtlinie, die der deutsche Gesetzgeber bis Ende Juli umsetzen muss.

Noch aus dem vergangenen Jahrzehnt stammt das Geschäftsgeheimnisgesetz. Nach fast einem Jahr seit seinem
Inkrafttreten haben alle Unternehmen ihre to do‘s hoffentlich erledigt. Oder etwa nicht? Der Beitrag auf Seite
11 gibt noch einmal einen Überblick dazu und zeigt dabei arbeitsrechtliche Gestaltungmöglichkeiten. Ein Beitrag
zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Seite 13 rundet unsere Rubrik „Im Blickpunkt“ ab.

Wie üblich gibt es auch aus der Rechtsprechung wieder einiges zu berichten: Das Bundesarbeitsgericht hat wichtige
Entscheidungen z. B. im Bereich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaubs- und Antidiskriminierungsrecht
gefällt, aber auch die Instanzgerichte waren fleißig: Für Aufsehen haben unter anderem die Crowdworking-
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München, aber auch das „Fingerprint“-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin
gesorgt (Seiten 6 und 9).

Im Arbeitsrecht ist immer etwas los, hoffen wir nur, dass für die Unternehmen die „Roaring Twenties“ eher in erfreulicher
Hinsicht aufregend werden.

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen

Dr. Wolfgang Lipinski


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