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Newsletter Arbeitsrecht, März 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

ist Reisezeit Arbeitszeit? Eine Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichts hat im Herbst letzten Jahres für viel Aufsehen gesorgt. Es wurde gerätselt, wie weit das Urteil reicht, um das es ging. Nun liegen die vollständigen Gründe vor. Welche Antworten das Gericht gibt und welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten, können Sie in unserem Rechtsprechungsteil (ab Seite 4) nachlesen.

In einer weiteren extrem praxisrelevanten Thematik haben die Erfurter Richter ihre bisherige Spruchpraxis geändert: bei der Frage, ab wann Teilzeitmitarbeiter Überstundenzuschläge verlangen können. Bisher wurde von den Gerichten gebilligt, wenn Arbeitgeber Überstundenzuschläge immer erst dann bezahlt haben, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitmitarbeiters überschritten wurde. Diese Entscheidung stellen wir Ihnen auf Seite 5 vor.

Im besonderen Blickpunkt stehen aber die ersten Praxistipps zum Umgang mit der neuen Brückenteilzeit, vgl. der nebenstehende Beitrag. Der erste Teil der von der GroKo geplanten Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht ist bekanntlich am 1. Januar dieses Jahres Gesetz geworden und wird die Personalabteilungen in Zukunft sicherlich beschäftigen.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Dr. Wolfgang Lipinski


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