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Newsletter Vergaberecht September 2022

Die September-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folgenden Themen:

  • Bewertung von Bieterpräsentationen zur Qualifikation des eingesetzten Personals – ein gefährliches Pflaster
  • Indikative Angebote müssen nicht vollumfänglich den Vergabeunterlagen entsprechen
  • Kein Feststellungsantrag bei Einreichung nach Zuschlagserteilung
  • Aber: Eile mit Weile – ein verfrühter Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig
  • Bewertungsmethode muss grundsätzlich vor Öffnung der Angebote feststehen, darf aber ausnahmsweise auch danach geändert werden
  • Auftraggeber dürfen Leistungsversprechen vertrauen

Der Newsletter steht Ihnen im Downloadbereich oder hier zur Verfügung.

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