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Schutz der Menschenrechte verbessern - Im Blickpunkt: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

„Am 11.06.2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen, international anerkannte Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem LkSG das Ziel, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Er hat sich dabei am Sorgfaltsstandard der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln orientiert; im Detail kommt es zu Abweichungen. Das LkSG tritt am 01.01.2023 in Kraft.“

Lesen Sie den gesamten Artikel von Dr. Daniel Walden und Dr. André Depping, welcher am 20. Juni 2022 in SustainableValue erschien, unter diesem Link.