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Urlaubstage: Bundesarbeitsgericht bestätigt zeitabschnittsweise Berechnung und damit Kürzung bei Kurzarbeit

„Das deutsche Urlaubsrecht war über viele Jahre von Konstanz geprägt. Doch selbst das brachte Unsicherheiten mit sich, beispielsweise war der Umfang des Urlaubsanspruchs strittig, wenn Mitarbeiter von Vollzeit- zu Teilzeitstellen wechselten. In den vergangenen Jahren beeinflussten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Urlaubsrecht stark, insbesondere bezüglich der Frage, wie sich das Ruhen der Hauptleistungspflichten auf den Urlaubsanspruch auswirkt.“

Lesen sie den gesamten Artikel von Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz, welcher in der 01/2022 Ausgabe des FAZ-Personaljournals veröffentlicht wurde, hier in voller Länge.