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Sondernewsletter: Aktuelles Gesetz: Alle Unternehmen müssen ihre Arbeitsverträge im Juli überarbeiten

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 23. Juni 2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union gebilligt. Die „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts gewährleistet wird. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und soll schon zum 1. August 2022 in Kraft treten. In diesem Newsletter können Sie lesen, was bis zum 31. Juli 2022 hinsichtlich (nahezu) aller bestehenden Musterarbeitsverträge sowie spätestens ab August 2022 hinsichtlich bereits bestehender Arbeitsverträge zu unternehmen ist.

Mit besten Grüßen
Das Autoren-Team von ADVANT Beiten

Peter Weck
Dr. Erik Schmid
Asil Buruncayir
Jörn Manhart

Den Newsletter können Sie hier einsehen.

Das in diesen Beiträgen gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Geschlechteridentitäten werden ausdrücklich mitgemeint, soweit die Aussagen dies erfordern.