Newsletter |


Newsletter Arbeitsrecht, April 2021

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Kampf gegen die „Dritte Welle“ in der seit 1,5 Jahren andauernden globalen Corona-Pandemie ist in Gang gekommen und dominiert thematisch tagtäglich die Medien und schlägt auf unsere Gemüter. Die Konfrontation mit neuen Begriffen wie „Bundes-Notbremse, „Brücken-Lockdown“, die Ankündigung von Corona-Maßnahmen und deren Rücknahme verursachen Unsicherheiten, verhindern Planbarkeit in Unternehmen und schüren Sorgen – bei Arbeitgebern wie bei Arbeitnehmern.

Wir wollen dem Frust entgegenhalten und der Freude frönen – durch ein spannendes arbeitsrechtliches Update. Obwohl kaum ein Newsletter dem hohen Tempo der publizierten Meldungen aus der Politik gerecht werden kann, haben wir uns der Herausforderung gestellt. Corona darf bei den Thematiken nicht fehlen, Sie finden aber auch viele coronafreie Inhalte.

In der Rubrik Blickpunkt bietet das obligatorische Corona-Update FAQs, die Arbeitgeber bzgl. der neuen Testpflicht beachten müssen.

Außerdem: Was für neue Compliance-Pflichten kommen durch die EU-Whistleblowerrichtlinie auf Arbeitgeber zu? Welche Unternehmen müssen künftig interne Hinweisgebersysteme einrichten und was regelt diese Richtlinie eigentlich konkret? Wir haben allsolche Fragen beantwortet, die für Arbeitgeber Relevanz entfalten werden.

Ein geringeres Gehalt lässt Geschlechterdiskriminierung vermuten, so entschied das Bundesarbeitsgericht kürzlich. Wir erklären, wann Arbeitgeber in den Geltungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes fallen und welche Kriterien eine unterschiedliche Bezahlung gerichtsfest begründbar machen. 

Die Rubriken Rechtsprechung und Kurzmeldungen bieten weitere arbeitgeberrelevante Entscheidungen unter anderem zu Kurzarbeit und damit einhergehender Urlaubskürzung, zum Einsichtsrecht des Betriebsrats in Personalakten, zu betriebsbedingten Kündigungen, zur Rufbereitschaft und Mindestruhezeit.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und einen fröhlichen Frühling – bei guter Gesundheit und möglichst frohen Mutes. Wollen wir versuchen, optimistisch nach vorne zu schauen, denn: Es kommen bessere Zeiten, hoffentlich bald. Auf dass das Wort „Sieg“ alsbald „Kampf“ ersetzt und von der Pandemie nur noch im Präteritum gesprochen wird.

Bis dahin, alles Gute, bleiben Sie wohl auf.

Mit den besten Wünschen 

Dr. Wolfgang Lipinski


Der komplette Newsletter Arbeitsrecht, April 2021 steht Ihnen hier zur Verfügung.