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    Dr. Thomas Barthel
    ADVANT Beiten - Berlin
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Partner

    Dr. Thomas Barthel

    ADVANT Beiten - Berlin
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Partner

    Sprachen

    Englisch / Deutsch

    Rechtsgebiete

    Arbeitsrecht

    Sektoren

    Consumer Goods & Services/Retail - Digital, Media & Technology - Industrials

    Kontakt

    T : +49 30 26471-343

    F : +49 30 26471-123

    Thomas.Barthel@advant-beiten.com

    Expertise

    Dr. Thomas Barthel ist Partner und Standortleiter des Berliner Büros von ADVANT Beiten sowie Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen und Konzerne verschiedener Branchen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Restrukturierung sowie die Führung von Tarifvertragsverhandlungen. Zudem begleitet er auch Unternehmenstransaktionen auf arbeitsrechtlicher Seite und führt Verfahren vor Einigungsstellen. Des Weiteren betreut Herr Dr. Barthel Mandanten regelmäßig in sämtlichen Compliancefragen.

    Dr. Thomas Barthel studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin (Zweites juristisches Staatsexamen 2000, Dr. iur. 2001). Seit 2005 ist er zugelassen als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Thomas Barthel ist seit Ende 2010 bei ADVANT Beiten tätig, seit 2011 als Partner. Zuvor war er bei CMS Hasche Sigle und Hogan & Hartson in Berlin und London tätig.

    In Ergänzung zu seiner Tätigkeit bei ADVANT Beiten ist Thomas Barthel Co-Schriftleiter der SPA-Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht des C.H.Beck Verlages.

    Auszeichnungen

    Empfohlener Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025

    „fachl. äußerst versiert u. kreativ, sehr kollegial“, Wettbewerber

    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2023
    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2025
    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2024
    Gelisteter Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

    „versierter Dogmatiker, verhandlungsstark vor Gericht“, „unfassbar gut in unseren tarifl. u. betriebl. Regelungen, immer erreichbar“, „abgesehen von seiner fachl. Kompetenz ist er extrem zuverlässig u. verbindlich“, Mandanten;
    „sehr schnell, juristisch präzise u. pragmat.“, Wettbewerber

    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2023
    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland 2023 & EMEA 2023

    „Das Team um Thomas Barthel ist außergewöhnlich kunden- bzw. businessorientiert, professionell, pragmatisch und lösungsorientiert im Sinne des Mandanten.“

    Gelisteter Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023

    „hoch kompetente Beratung u. Vertretung in allen arbeitsrechtl. Angelegenheiten, immer transparent u. verbindlich“, Mandant

    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2022

    „Dr. Barthel ist ein herausragender Dogmatiker, geht ins Untergehölz von sozialrechtlichen Regelungen, aber auch in lichte verfassungs- und europarechtliche Höhen; klasse Forensiker.“, 
    „Wenn viele Anwälte eine Antwort ‘Nein’ ohne eine alternative Lösung geben, sucht Dr. Barthel immer eine Lösung und zieht es durch. Wir sind dafür sehr dankbar. Dr. Barthel hat umfangreiches Fachwissen und hat uns beim Betriebsübergang sehr geholfen. Dr. Barthel stellt sich immer zur Verfügung, auch wenn er in Urlaub ist. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.“, Mandanten

    Empfohlener Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022

    „hervorragender Anwalt, pragmatisch und lösungsorientiert“, „versierter Prozessanwalt“, Mandanten

    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2017

    Thomas Barthel gilt als „kommunikationsstark“ und wird für sein „sicheres Auftreten in Verhandlungen geschätzt“.

    Empfohlener Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017

    „rechtlich und taktisch ausgezeichnet“ - Wettbewerber

    Publikationen

    Bücher:

    Reisezeit ist nicht gleich Arbeitszeit
    Dr. Thomas Barthel
    in: Modernes Geschäftsreisemanagement 2013, Alabasta Verlag 2000, Hrsg.: Gerd Otto-Rieke

    Aufsätze/Artikel:

    Nachträgliche Gewährung der Vergütung bei unwirksamer Kündigung - nicht automatisch
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    Labour Law Magazine - Deutscher AnwaltSpiegel, 01/2023, S. 13 ff.

    Urlaubstage: BAG bestätigt zeitabschnittsweise Berechnung und damit Kürzung bei Kurzarbeit
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    FAZ-Personaljournal, 01/2022, S. 8 f.

    Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 ll BGB beim Ausspruch der außerordentlichen Kündigung und ihre Herausforderungen
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    SPA 02/2021, S. 14 f.

    Die Uhr tickt - Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 II BGB bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung und ihre Herausforderungen
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    Labor Law Magazine - Deutscher AnwaltSpiegel, 01/2021, S. 10 ff.

    Regelung zur eingeschränkten Berücksichtigung von Fahrtzeiten in Betriebsvereinbarung
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
    Der Betrieb, 31/2020, S. 1632

    Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung - es wird komplizierter
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth
    Der Betrieb, 12/2019, S. 706

    Ab in den Urlaub
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    AuA, 10/2019, S. 576 ff.

    Changing the rules
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    Labor Law Magazine, 6/2019

    Wann ist Reisezeit zu vergüten? - Neue Rahmenbedingungen
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht, 10/2019, S. 78 f.

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller
    Der Betrieb, 07/2019, S. 373

    Arbeitsunfähigkeit und Urlaub
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    AuA, 3/2018, S. 154 ff.

    Ab in den nicht gewährten Urlaub?
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    AuA, 2/2018, S. 86 ff.

    Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)?
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Roman Parafianowicz
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 23/2017, S. 177 ff.

    Zitate in "Was war, was kommt?" - Round Table zum Arbeitsrecht
    Dr. Thomas Barthel
    AuA, 10/2017, S. 568 ff.

    Vorsicht bei Kündigungen unter Gesamtvertretungsberechtigung
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller
    Der Betrieb, 37/2017, S. 2170

    Grenzen der Befristungsausgestaltung – Missbrauchsampel
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller
    Der Betrieb, 23/2017, S. 1329 f.

    Is travel time always working time?
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    Labor Law Magazine, 1/2016, S. 22 f.

    Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    AuA, 10/2015, S. 61 f.

    Erleichterte Voraussetzungen für die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eines Rentners? (Zu BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13, SPA 6/2015, S. 48)
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 13/2015, S. 97 f.

    Mindestlohn schafft gefährliche Unsicherheit
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul 
    humanresourcesmanager.de, 02.02.2015

    Vom Aufhebungs- zum (unwirksam) befristeten Arbeitsvertrag Beendigung oder Fortsetzung? 
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    AuA, 6/2014, S. 338 f.

    Wenn die Trennung zur unzulässigen Befristung wird
    Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    humanresourcesmanager.de, 27.02.2014

    Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    Lohn+Gehalt, Dezember 2013, S. 66

    Durchschnittlich ist gut
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    AuA, 10/2013, S. 617

    Mitarbeiter gewinnen und binden
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    AuA, 9/2013, S. 504

    Und wieder eine Gewerkschaft weniger
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 15/2013, S. 113

    Einstellungsstopp bei Aufstockungsverlangen nach § 9 TzBfG
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 11/2013, S. 81

    Von befristet zu unbefristet - eine Gratwanderung
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Modejobs110.de, 2013

    Schöne Abschiedsworte
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    personalszene 17/2013, S. 4

    Die Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung - ein Wettbewerbsnachteil für den öffentlichen Arbeitgeber
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    Zeitschrift für Tarifrecht, 2/2013, S. 64

    Ende der Surrogatstheorie
    Dr. Thomas Barthel und Christian Oertel (Kommentar zur BAG-Entscheidung vom 19. Juni 2012- 9 AZR 652/10) 
    AuA, 1/2013, S. 53 f.

    Umgang mit Schwerbehinderung
    Dr. Thomas Barthel und Paul Gellner
    AuA, 1/2013, S. 30 ff.

    Kündigungsgrund: Verfassungsfeindliche Gesinnung?
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 1/2013, S. 1

    Beiten Burkhardt berät zum Thema Arbeitsrecht: Probezeit - was bedeutet sie tatsächlich?
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Modejobs110.de, 2012

    Beiten Burkhardt berät zum Thema Arbeitsrecht: Kosten des Vorstellungsgesprächs
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Modejobs110.de, 2012

    Kein Verbot der dauerhaften Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    personalszene 33/2012, S. 3

    Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber!
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 11/2012, S. 1 f.

    Ist Reisezeit stets Arbeitszeit?
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    personalszene 25/2012, S. 5

    Verfällt Urlaub Langzeiterkrankter nach 15 Monaten?
    Dr. Thomas Barthel und Christian Oertel (Kommentar zur LAG-Entscheidung vom 21. Dezember 2011- 10 Sa 19/11) 
    AuA, 2012, S. 375 f.

    Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber?
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 6/2012, S. 1 ff.

    Die „Wunschbelegschaft“
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    AuA, 1/2012, S. 12 f.

    Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller (Kommentar zu BAG-Entscheidung vom 23. März 2011- 10 AZR 562/09) 
    AuA, 2011, S. 729 f.

    „Heinisch v. Germany“ - viel Lärm um nichts?
    Dr. Thomas Barthel und Khayreddin Karboul
    Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, 17/2011, S. 1 f.

    „Verbrauch“ des Kündigungsrechts
    Dr. Thomas Barthel und Roman Parafianowicz
    AuA, 7/2011, S. 403 ff.

    Vergütungspflichtig oder nicht? Reisezeit ist nicht gleich Arbeitszeit
    Dr. Thomas Barthel und Dr. Gerald Peter Müller
    AuA, 3/2011, S. 152 ff.

    Unterbliebene Zielvereinbarung
    Dr. Thomas Barthel
    AuA, 2/2011, S. 114 f.

    Sperrzeit - wann droht sie wirklich? 
    Dr. Thomas Barthel 
    AuA, 7/2010, S. 406 ff.

    Kündigung wegen geänderten Anforderungsprofils
    Dr. Thomas Barthel
    AuA, 9/2009, S. 552 f.

    Ausgliederung und Abspaltung von Pensionsverbindlichkeiten - Contractual Trust Arrangements
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 7/2009, S. 398 ff.

    Das BAG sorgt für Klarheit - Ethikrichtlinien und Mitbestimmung
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 2/2009, S. 78 ff.

    Außerordentliche Kündigung bei unerlaubter Internetnutzung
    Dr. Thomas Barthel
    azur100, JUVE, 2009, S. 219 f.

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 1/2009, S. 52 f.

    Die außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Beispiel unerlaubte Internetnutzung
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 3/2008, S. 150 ff.

    Veränderungen am Arbeitsplatz - Versetzung möglich oder Änderungskündigung nötig
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 7/2007, S. 410 ff.

    Whistle-Blower-Klauseln - Arbeits- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
    Dr. Thomas Barthel
    Informationsdienst IT-Grundschutz, Heft 9, November 2006

    Personalkosten senken ohne Personalabbau - Arbeitsvertragsbedingungen einseitig ändern
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 6/2006, S. 328 ff.

    Personalkosten senken ohne Personalabbau - Betriebsbedingte Änderungskündigungen
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 5/2006, S. 269 ff.

    Ethik-Richtlinien-Arbeitsrecht und Datenschutz bei Whistleblower-Klauseln
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 4/2006, S. 204 ff.

    Low Performer - Was tun bei Minderleistung?
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 7/2005, S. 400 ff.

    Ehrlich währt am Längsten - Verwirkter Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung
    Dr. Thomas Barthel
    Arbeit und Arbeitsrecht, 8/2004, S. 20 ff.

    Aufhebungsvertrag und Verbraucherschutz
    Dr. Thomas Barthel
    Betrieb und Wirtschaft 2003, S. 255 ff.

    Vorträge (auszugsweise):

    Online-Seminar: „BEM und Grundzüge der krankheitsbedingten Kündigung“ am 12. Oktober 2022 gemeinsam mit Herrn Dr. Roman Parafianowicz in Zusammenhang mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    Online-Seminar: „Gut aufgestellt bei der Arbeitsvertragsgestaltung“ im Juni 2022 gemeinsam mit Herrn Dr. Roman Parafianowicz in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    Online-Seminar: „Einsatz von Dritten in Unternehmen – Scheinselbstständigkeit und Risikovermeidung“ im November 2021 gemeinsam mit Herrn Dr. Roman Parafianowicz in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    „Neues aus Europa: Arbeitszeit und Urlaubsrecht“ im Oktober 2021 beim Arbeitsrecht Summit 2021 in Berlin;

    „Arbeitszeitrecht“ am 21. September 2021 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    „Neuregelungen im Urlaubsrecht“ am 26. Mai 2020 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA) in Berlin;

    „Ab in den Urlaub - die schönste Zeit des Jahres und ihre rechtlichen Herausforderungen“ mit der DEKRA im November 2019 in Dresden und im Januar 2020 in München;

    „Trennungsgespräche richtig gestalten“ mit der DEKRA im November 2019 in Bremen;

    „Trennungsgespräche richtig gestalten“ mit der DEKRA im September 2019 in Darmstadt;

    Online-Seminar: „Ab in den Urlaub – Neuregelungen im deutschen Urlaubsrecht“ am 22. Mai 2019 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    Online-Seminar: „Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund“ im Januar 2019 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA) in München;

    „Trennungsgespräche richtig gestalten“ mit der DEKRA im Januar 2019 in München;

    Online-Seminar: „Gut aufgestellt bei der Arbeitsvertragsgestaltung“ gemeinsam mit Dr. Roman Parafianowicz im Oktober 2017 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    Teilnahme am Round-Table Arbeitsrecht der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA) im September 2017 in Berlin;

    Online-Seminar: „Ab in den Urlaub dank gelbem Schein“ gemeinsam mit Dr. Roman Parafianowicz im Juni 2017 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    „Ab in den nicht gewährten Urlaub dank gelbem Schein - Wie können Arbeitgeber reagieren?“ mit der DEKRA im November 2016 in Dresden, im Januar 2017 in München und im September 2017 in Darmstadt;

    Online-Seminar: „Arbeitsvertragsgestaltung“ im November 2016 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    „Personalanpassungen durch Freiwilligenprogramme“ im Juni 2016 in Düsseldorf mit LEE HECHT HARRISON;

    „Trennungsgespräche richtig gestalten“ im Juni 2016 in Berlin mit LEE HECHT HARRISON;

    „Restrukturierungen planen und umsetzen“ im Juni 2016 in Hamburg mit LEE HECHT HARRISON;

    Online-Seminar: „Wunschbelegschaft – ein unerreichbarer Traum?“ im Juni 2016 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    Online-Seminar: „Trennungsgespräche richtig gestalten“ im April 2016 in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA);

    „Trennungsgespräche richtig gestalten“ im März 2016 in Düsseldorf mit LEE HECHT HARRISON;

    „Gut aufgestellt bei der Arbeitsvertragsgestaltung 2016“ mit der DEKRA im Januar 2016 in München, im April 2016 in Neustadt, im Juni 2016 in Augsburg und im Oktober 2016 in Darmstadt;

    „Gut aufgestellt bei der Arbeitsvertragsgestaltung 2016“ mit der DEKRA im November 2015 in Hamburg und in Chemnitz;

    „Freiwilligenprogramm - die „leise“ Personalreduzierung“ im September 2015 in Hannover mit LEE HECHT HARRISON;

    „Trennungsgespräche richtig gestalten - strategische Optionen“ - mit LEE HECHT HARRISON im August 2015 in Düsseldorf und im Oktober 2015 in Berlin;

    „Personalmanagement und Restrukturierung - Mindestlohn schafft gefährliche Unsicherheit: Aktuelle Entwicklungen und Strategien für Arbeitgeber im Umgang mit dem MiLoG“ mit LEE HECHT HARRISON im April 2015 in Berlin und Juli 2015 in Leipzig;

    „Von Anfang bis Ende - Rechtssicheres Handeln von der Einstellung bis zum Kündigungsschutzprozess – Fallstricke während Vorbereitung und Umsetzung einer Trennung“ mit der DEKRA im Januar 2015 in München, im Februar 2015 in Kiel, im März 2015 in Lübeck und im Oktober 2015 in Frankfurt am Main;

    Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte zu allgemeinen Fragen des Arbeitsrechts;

    „Arbeitnehmerüberlassung versus Werk- oder Dienstvertrag unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Interimsmanagern“ im Oktober 2014 mit LEE HECHT HARRISON;

    „Einigungsstelle – Kein Grund zur Sorge Arbeitsrechtliche Konflikte klug lösen – Juristische Optionen und Mediation“ mit der DEKRA im September 2014 in Frankfurt am Main;

    „Restrukturierung - von der Planung bis zur praktischen Umsetzung“ mit LEE HECHT HARRISON im Oktober 2013 in Berlin;

    Schulung Führungskräfte zum Thema „Betriebsratswahl 2014“ im Juni und Juli 2013;

    „Gesund länger arbeiten - worauf Unternehmen und Führungskräfte jetzt achten sollten“ mit der DEKRA im September 2013 in Frankfurt am Main, im November 2013 in Dresden und im Januar 2014 in München;

    „Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst?“, Vortrag auf der ITB 2013 - Business Travel Strategietag;

    „Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels“ - Vortrag im Rahmen eines Seminars der DEKRA im September 2012;

    „Wunschbelegschaft - Ein unerreichbarer Traum?“ - Vortrag auf der Jahrestagung des BetriebsBeraters im September 2011;

    „Leistungsabhängige Vergütungssysteme - aktueller Stand, Trends und rechtliche Rahmenbedingungen“ - Vortrag im Rahmen eines Seminars der DEKRA im September 2010;

    „Personalkostenanpassung - Instrumente zur Personalkostenreduzierung“ - Vortrag im Rahmen eines Seminars der DEKRA im September 2009;

    Vortrag bei der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. zum Thema „Personalkosten reduzieren und flexibilisieren - arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten“ im April 2009;

    „Wirtschaft im Abschwung - Chancen in der Krise - Personalkosten senken - arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten“ - Vortrag vor Führungskräften im März 2009;

    „Versetzung möglich oder Änderungskündigung nötig?“ - Vortrag vor Führungskräften im April 2007;

    Lehrveranstaltungen im Rahmen des Weiterbildungsprogrammes der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus „Arbeitsrecht für Führungskräfte“.

    Mitgliedschaften

    • European Employment Lawyers Association
    • Berliner Anwaltsverein

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