Dr. Michael Matthiessen ist Partner bei ADVANT Beiten in Berlin und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in individual- und kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in den Bereichen Arbeitsvertragsgestaltung, Beendigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie der Betriebsverfassung.
Dr. Michael Matthiessen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald. Sein Zweites Staatsexamen absolvierte er 2003 in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 2007. Seit 2007 ist Dr. Michael Matthiessen zudem Lehrbeauftragter der Universität Greifswald. Bis zu seinem Einstieg bei ADVANT Beiten im Jahr 2022 war Herr Dr. Matthiessen mehr als fünf Jahre im Bereich Arbeitsrecht bei der Sozietät Hardtke, Svensson & Partner tätig.
Bücher:
Handbuch des Kaufrechts
Eckert/Maifeld/Matthiessen, C.H. Beck, 2007, 2. Aufl. 2014
Soergel, Kommentar zum BGB (Verzeichnisse)
W. Kohlhammer, 13./14. Aufl.
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen
Matthiessen, Nomos, 2007
Aufsätze:
Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes - Wird es auch für Unternehmen gelten?
Matthiessen/Pflästerer/Dziuba
in: SPA (beck-online) 20/2022, S. 157 ff.
Kollektiver Bezug als Voraussetzung für die Mitbestimmung bei arbeitszeitrechtlichen Maßnahmen
Matthiessen
in: ZBVR-Online 2/2018
Ausschreibungspflicht und Betriebsratsbeteiligung
Matthiessen
in: ZBVR-Online 5/2015, 32
Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG
Matthiessen
in: ZBVR-Online 3/2013, 31
Formerfordernisse bei der Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat
Matthiessen
in: ZfPR 3/2010, 73
Aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Mitbestimmung bei der Einstellung
Matthiessen
in: ZBVR-Online 1/2010, 22
Formerfordernisse bei der Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat
Matthiessen
in: ZBVR-Online 9/2009, 24
Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde bei unzureichender Unterrichtung der Personalvertretung? Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 10.02.2009, Az. 6 PB 25.08
Matthiessen
in: ZfPR Online 3/2009, 3
Klageweise Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung einer zweistufigen Ausschlussfrist durch Kündigungsschutzklage – Rechtsprechungsänderung des BAG
Matthiessen
in: NZA 2008, 1165
Die vergütungsrechtliche Behandlung früherer Tätigkeitszeiten als „Arzt im Praktikum“ im Geltungsbereich des TV-Ärzte
Matthiessen
in: MedR 2008, 492
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und das Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB
Matthiessen
in: NZA 2007, 361
Falscher Termin bei Kündigung - Ab wann gilt die dreiwöchige Klagefrist?
Matthiessen/Shea
in: AuA 2005, 208
Europarechtswidrige tarifliche Arbeitszeitregelungen - Behandlung und Rechtsfolgen vor dem Hintergrund der Pfeiffer-Entscheidung des EuGH
Matthiessen/Shea
in: DB 2005, 106
Wirksamkeit von tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln nach der Schuldrechtsreform
Matthiessen/Shea
in: DB 2004, 1366
Einbeziehung gepachteter Betriebsimmobilien in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Matthiessen/Sievers
in: ZInsO 2003, 847
Der Anspruch des Insolvenzverwalters des Reiseveranstalters auf die beim Reisebüro verbuchten Kundengelder
Eckert/Matthiessen
in: RRa 2003, 98