Dr. Marc-Oliver Srocke ist Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg und Mitglied der Praxisgruppe IP/IT/Medien. Er berät und vertritt Verlage und Medienhäuser (Print- und Onlineverlage, Rundfunk- und TV-Anstalten und sonstige Medienunternehmen) insbesondere auf den Gebieten des Presse- und Äußerungsrechts, des Urheber- und Verlagsrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes.
Dr. Marc-Oliver Srocke studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Jahr 2005 wurde er zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Im Jahr 2008 promovierte er an der Universität Marburg zum Thema „Das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht“. Seit dem Jahr 2010 ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Vor seinem Eintritt bei ADVANT Beiten arbeitete Herr Srocke als Medienrechtler bei einer Hamburger IP-Boutique. Seit 2020 ist er für ADVANT Beiten tätig.
Dr. Marc-Oliver Srocke wird als „Führender Name“ im Rechtsgebiet Medien (Presse- und Verlagsrecht) ausgezeichnet.
„Dr. Marc-Oliver Srocke ist maximal kompetent und pragmatisch in der Zusammenarbeit. Er ist sehr erfolgreich, auch bei verfassungsrechtlichen Fragen, und ist auch total sympathisch.“
Der Branchendienst JUVE listet Dr. Marc-Oliver Srocke als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Medienrecht sowie im Presserecht als führender Name in der Verlagsvertretung.
„es gibt keinen besseren Verlagsanwalt“;
„professionell, rechtl. top u. es macht Spaß, mit ihm zu streiten“;
„einer der besten, egal bei welcher Kanzlei“;
„besonders erfahren“, Wettbewerber
„Dr. Oliver Srocke und Dr. Holger Weimann sind hochqualifiziert und vorbildlich in der Zusammenarbeit und Abwicklung.“
„fantastisch“, Mandant
„ein hartnäckiger, sehr versierter, kämpferischer Gegner“, Wettbewerber
Publikationen:
Das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht
GRUR 2008, 867;
Anonymitätsschutz für „Pick-Up Artists?“
Kommunikation und Recht 2016, 163;
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Kein Ende in Sicht,
Kommunikation und Recht 2017, 1;
Haftung der Medien für geklauten Content
AfP 2017, 1;
Haftung für internettypische Weiterverbreitungen
IT-Rechtsberater 2017, 61;
Die Konfrontation des Betroffenen im Vorfeld einer Verdachtsberichterstattung
AfP 2018, 291;
Prozessuale Waffengleichheit, Kommunikation und Recht 2019
Heft 7-8, Beilage, 33-37;
GEMA-Tarif für DJs: Aufschlag für Clubbetreiber war einfacher einzutreiben
Legal Tribune Online;
Verwirrung um Online-Unterricht bei YouTube: Klavierspielen verboten!
Legal Tribune Online;
Streaming ist jetzt noch verbotener – was du darüber wissen musst
Interview auf bento.de;
Böhmermanns Erdogan-Verse: Er hat ein Strafverfahren wohlin Kauf genommen,
SPIEGEL Online