Am 8. Februar 2012 wurde von der EU-Kommission der Vorschlag für eine Ratsverordnung über das Statut einer Europäischen Stiftung (Fundatio Europaea – „FE“) vorgelegt. (Ausführlich hierzu unser Newsletter November 2013)
Dieser war in der Folgezeit in Politik und Wissenschaft vielfältiger Kritik und unterschiedlichen Änderungsvorschlägen ausgesetzt. Daraufhin einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU Ende 2013 auf die Streichung der steuerlichen Bestimmungen und damit eines wesentlichen Bestandteils des Vorschlags. Diese Streichung sollte den Weg ebnen für eine neuerliche Prüfung des Vorschlags, um nach Ansicht der Kommission die Arbeiten „unverzüglich“ voranzubringen und damit bei den Verhandlungen „rasch“ Fortschritte erzielen zu können. Hierzu wird es jedoch nicht mehr kommen, denn die EU-Kommission hat kürzlich das Voranbringen der Europäischen Stiftung von ihrer Programmliste für 2015 gestrichen.