On 6 September, the German Federal Ministry of Economics and Technology (“BMWK”)…
"Die Verfassungsbeschwerde des Spiegel wegen fehlender Anhörung in Presserechtsverfahren hatte Erfolg. Erneut. Das BVerfG hatte dazu bereits mehrfach entschieden und zeigt sich angesichts der Beharrlichkeit des OLG Hamburg nicht amüsiert."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 11. Februar 2023 mit unserem Partner Dr. Marc-Oliver Srocke auf lto.de.