On 6 September, the German Federal Ministry of Economics and Technology (“BMWK”)…
Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.
Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.