Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben am vergangenen Freitag mitgeteilt, kleineren Instituten bei den Berichtspflichten künftig entgegenzukommen. Geldhäuser, die nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) als kleine und nicht komplexe Institute klassifiziert sind (small and non-complex institution – SNCI), müssen demnach weniger und seltener bestimmte Informationen, zum Beispiel zur Liquiditätssituation, an die Aufseher melden als größere Kreditinstitute. Die Klassifizierung betrifft in Deutschland rund 1.150 Kreditinstitute, darunter viele Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen.
Die Erleichterungen und Maßnahmen sehen etwa vor, dass SNCI's auf Antrag bei der BaFin die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote (simplified Net Stable Funding Ratio – sNSFR) anwenden und damit auf einige Meldepunkte verzichten. Daneben werden Offenlegungsanforderungen künftig noch deutlicher nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Institute abgestuft, sodass SNCIs zukünftig an Offenlegungsumfang und -frequenz sparen werden. Auch die Liquiditätsmeldung AMM (Additional Monitoring Metrics), mit der zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung übermittelt werden, ist zukünftig für Nicht-SNCIs monatlich abzugeben, während es für SNCIs bei der vierteljährlichen Meldung bleibt.