Angehörige der Toten der Germanwings-Katastrophe fordern hohe Schadensersatzzahlungen von Lufthansa. Das Recht spricht gegen sie: Schadensersatz soll Schäden ausgleichen, stellt aber keine Strafzahlung dar. Der Anlass ist traurig, doch die Debatte nach der Germanwings-Katastrophe zeigt, wie sehr Begriffe und Konzepte des deutschen Schadensersatzrechts durcheinandergebracht werden. Ein wenig Aufklärung tut not. Denn ist man sich der Grundlagen bewusst, fällt auch die Einordnung der öffentlichen Diskussion leichter. Fakt ist: In Deutschland hat der Ersatz von Schaden zunächst nur den Zweck, die wirtschaftliche Einbuße eines Geschädigten auszugeichen. Schaden ist also nur der finanzielle Verlust, den ein Geschädigter erleidet. Bei einem Auto-Unfall mit Totalschaden kommt es nicht darauf an, was es kostet, ein adäquates Fahrzeug neu zu beschaffen, sondern allein darauf, was das alte Auto noch im Markt wert ist. Es ist nicht wichtig, ob der Eigentümer des Autos an diesem hing oder ob er gar kein neues will: Steht der durch einen Sachverständigen bestimmte Wert mit 1000 Euro fest, dann ist das der Schaden – nicht mehr, nicht weniger. Geldbeträge fallen unterschiedlich aus Bei einem „Personenschaden“ verhält es sich letztlich genauso: Den Hinterbliebenen wird zunächst der wirtschaftliche Schaden erstattet. Dazu gehört auch der Unterhalt, den der Verstorbene einem anderen gesetzlich schuldet. Das führt dann bereits zu Unterschieden: Derjenige, der mehrere junge Kinder hinterlässt und viel verdiente, ist „teurer“ – das heißt, der A spruch der Hinterbliebenen ist in diesem Fall höher, als wenn der Verstorbene keine Unterhaltsverpflichtungen hatte oder wenig verdient. Warum dies so ist? Ziel ist es, den Geschädigten durch den Schadensersatz (also Geld) so zu stellen, als wäre es nicht zum Schaden gekommen. Daraus ergibt sich der Gedanke der Vorteilsausgleichung: Der Geschädigte soll vom Schadensersatz nicht finanziell profitieren. Das bedeutet, ein eventueller Mehrwert des Autos wegen einer Reparatur wird abgezogen. So ist es auch, wenn ein Mensch zu Schaden kommt: Wer im Krankenhaus liegt, spart Kosten. Er muss weder zu Hause heizen noch essen. Daher wird ein Betrag für diese Ersparnisse abgezogen. In manchen Fällen erhalten auch nicht direkt beteiligte Personen Schadensersatz. Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus besucht wird, dann muss der Verursacher die Fahrkosten ersetzen oder den nötigen Umbau des elterlichen Hauses. All diese Ansprüche kann (und muss) der Jurist – auch wenn das kaltherzig scheint – mathematisch korrekt ausrechnen, egal ob ein Auto zerstört wurde oder ein Mensch starb. Daneben gibt es auch „Schmerzensgeld“: ein finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden. Etwa bei Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung, Verletzung der Freiheit – also nur in Ausnahmefällen. Hat man die Höhe von Ansprüchen insbesondere in den USA im Hinterkopf, wird man über deutsche Beträge erstaunt sein: Bislang ist kein Urteil veröffentlicht, in dem siebenstellige Beträge zugesprochen wurden. Das Schmerzensgeld erhält die geschädigte Person selbst. Angehörigen steht es nur dann zu, wenn es sich um eine stärkere Belastung handelt als die „normale“ Trauer um einen Toten oder Verletzten. Fest steht: In Deutschland stellt Schadensersatz weder eine Strafe dar, noch sollen Angehörige durch diesen Gewinne abschöpfen. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte: Prof. Dr. Hans-Josef Vogel Zuerst veröffentlicht auf BizTravel.