Mit Mitteilung vom 19. Januar 2021 hat das BMWi verkündet, dass die Überbrückungshilfe III (s. hierzu auch BB-Blog LINK Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Pandemie – Die Überbrückungshilfe III) erhöht und vereinfacht wird. Die monatlichen Höchstbeträge der Förderungen werden von 200 TEUR bzw. 500 TEUR einheitlich auf 1,5 Mio. EUR erhöht. Zudem wurden die Kriterien für die Antragsberechtigung vereinheitlicht und damit deutlich vereinfacht. Es wird u.a. nicht mehr nach der (direkten und indirekten) Betroffenheit von bundesweiten Schließungen unterschieden.
Die nun angepasste und vereinfachte Überbrückungshilfe III dürfte nach wie vor für viele Unternehmen und Selbstständige eine große Hilfe sein. Eine Antragstellung ist bislang noch nicht möglich. Gerne unterstützen wir Sie dann dabei: Corona Informationscenter.