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Neue Pflichten durch das Geldwäschegesetz und Transparenzregister, Bayreuth

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das umfangreiche Veränderungen mit sich gebracht hat. Durch die Gesetzesänderung wurden unter anderem die Schwellenwerte für Bargeldgeschäfte von Güterhändlern gesenkt und die Anforderungen an die Geschäftspartneridentifikation erhöht. Zu diesem Zweck wurde zum 1. Oktober 2017 ein elektronisches Transparenzregister eingerichtet. Nicht zuletzt angesichts der Verschärfung der Sanktionen und der Einführung einer Prangervorschrift ist es wichtig, sich mit den Neuerungen des Geldwäschegesetzes und dem Transparenzregister auseinanderzusetzen.

Mit der Infoveranstaltung möchte die IHK für Oberfranken Bayreuth Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen unterstützen.

Inhalte

Informationen zum Thema Geldwäsche

  • Allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Risikomanagement
  • Verdachtsmeldewesen
  • Bußgeldtatbestände

Das neue Transparenzregister

  • Meldepflichten
  • Einsichtnahmerechte Dritter
  • Konflikt mit wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Interessen
  • Hohe Sanktionsandrohungen
  • Überblick zu Neuerungen und erste Praxistipps

Unser Experte Dr. Maximilian Degenhart freut sich auf Ihre Anmeldung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.


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IHK_Flyer_Geldwaesche_Transparenzregister.pdf

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