Newsletter |


Merkblatt: Aufenthaltsrecht in Russland, April 2016

Zahlreiche Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Russland, sei es als Touristen, für Geschäftsreisen, zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit o.ä. Leider besteht zwischen Russland und der Europäischen Union noch immer keine Visafreiheit. Daher sind im Vorfeld die Formalitäten für Visum, Arbeitsgenehmigung etc. einzuhalten, damit der Zweck des Aufenthalts verwirklicht werden kann. Abhängig vom Ziel der Einreise hat ein Ausländer bzw. Arbeitgeber unterschiedliche Dokumente einzureichen. Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im russischen Aufenthaltsrechts besser zurechtzufinden und Probleme mit dem geringstmöglichen Zeit-, Kraft- und Kostenaufwand zu lösen. Dabei sind zwei Fragen zu unterscheiden: 1. Wie kann man nach Russland einreisen und 2. Wie kann man in Russland eine Arbeit aufnehmen? Seit 2010 gibt es erleichterte Regeln für sog. hochqualifizierte Spezialisten. (...)


DOWNLOADS

Aufenthaltsrecht in Russland, Stand April 2016.pdf

pdf

DOWNLOAD