Die April-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folgenden Themen:
- Ordnungsgemäße Preisaufklärung auch ohne Beteiligung des Bieters möglich
- Sachsen: Kabinett beschließt neues Vergabegesetz
- "WhatsApp"-Nachricht als Rüge ausreichend
- Sachsen-Anhalt: Ministerium informiert über Vergabeerleichterungen im Katastrophenfall Hochwasser
- Deutscher Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens darf grundsätzlich vertraut werden
- Sonderzuweisung für vergaberechtlichen Rechtsschutz außerhalb des GWB geplant
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Wir wünschen einen angenehme Lektüre!