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    19.03.2017

    Newsletter Kartellrecht, März 2017


    Liebe Leserin, lieber Leser,

     

    wussten Sie, dass das Jahr 2016 kartellrechtlich ein Rekordjahr war? Die Europäische Kommission hat mit einer Gesamtsumme von EUR 3,7 Milliarden so hohe Geldbußen gegen Kartelltäter verhängt wie noch nie zuvor.

     

    Auch Verstöße gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot können teuer werden: Insgesamt EUR 260 Millionen an Geldbußen verhängte das Bundeskartellamt über die Jahre im sog. Vertikalfall des Lebensmitteleinzelhandels. Viel Geld für ein Vertriebsverhalten, das lange Zeit als Kavaliersdelikt angesehen wurde. Doch wo liegt die Grenze des kartellrechtlich Erlaubten? Im Konsultationsentwurf seiner neuen Handreichung zum Preisbindungsverbot versucht sich das Bundeskartellamt an einer Antwort. Dr. Christian Heinichen erläutert den Inhalt und zeigt auf, welche Fragen unbeantwortet bleiben.

     

    2017 könnte auch sonst das Jahr des Vertikalen werden: Führten vertikale Wettbewerbsbeschränkungen in den letzten Jahren in Brüssel ein Schattendasein, so forciert die Europäische Kommission nunmehr das Projekt des Digitalen Binnenmarkts und ermittelt öffentlichkeitswirksam wegen des Verdachts der Beschränkung des grenzüberschreitenden (Online-) Handels. Ida Dojcinovic gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.

     

    Mit besten Grüßen

     

    Philipp Cotta       Dr. Dietmar O. Reich