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Mindestlohngesetz

Zum 1. Januar 2015 tritt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft. Es ist nachvollziehbar, dass die Unternehmen sich jetzt vor allem auf die Übergangsbestimmungen konzentrieren. Dabei wird man feststellen müssen, dass es eine ganze Reihe von Ausnahmen gibt, die für viele Branchen und Unternehmen das Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns noch um einige Jahre hinausschieben. Spätestens zum 1.

Januar 2017 dürften aber auch diese Ausnahmeregelungen verbraucht sein, so dass ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Mindestlohn von EUR 8,50 je Zeitstunde tatsächlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Dies stellt einen Meilenstein in der deutschen Arbeitsrechtsgeschichte dar, auch wenn viele andere Länder der EU den gesetzlichen Mindestlohn bereits vor vielen Jahren eingeführt haben. Die Gerichte, die Wissenschaft und die Praktiker sind gespannt auf die weitere Entwicklung und auf die mit der Einführung dieses völlig neuen gesetzlichen Instrumentariums verbundenen Konflikte.

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