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Energieeffizienz für Unternehmen

Verpflichtende Energieaudits nach dem neuen Energiedienstleistungsgesetz

Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes ist insbesondere die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen („EDL-G“). Die Änderung des EDL-G ist am 22. April 2015 in Kraft getreten.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 3 in das nationale Recht. Zur Steigerung der Energieeffizienz enthält diese unter anderem in Art. 8 Abs. 4 bis 7 die Verpflichtung für Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen („KMU“) sind, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen.

Den vollständigen Newsletter aus dem Energierecht zum Thema "Energieeffizienz für Unternehmen" finden Sie hier als PDF zum Download.

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