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Drupal\Core\Entity\Sql\SqlContentEntityStorage->mapFromStorageRecords(Array) (Line: 427)
Drupal\Core\Entity\Sql\SqlContentEntityStorage->getFromStorage(Array) (Line: 393)
Drupal\Core\Entity\Sql\SqlContentEntityStorage->doLoadMultiple(Array) (Line: 346)
Drupal\Core\Entity\EntityStorageBase->loadMultiple(Array) (Line: 182)
Drupal\Core\Entity\EntityRepository->getCanonicalMultiple('node', Array, Array) (Line: 174)
Drupal\Core\Entity\EntityRepository->getCanonical('node', '686', Array) (Line: 153)
Drupal\Core\ParamConverter\EntityConverter->convert('686', Array, 'node', Array) (Line: 100)
Drupal\Core\ParamConverter\ParamConverterManager->convert(Array) (Line: 45)
Drupal\Core\Routing\Enhancer\ParamConversionEnhancer->enhance(Array, Object) (Line: 256)
Drupal\Core\Routing\Router->applyRouteEnhancers(Array, Object) (Line: 130)
Drupal\Core\Routing\Router->matchRequest(Object) (Line: 93)
Drupal\Core\Routing\AccessAwareRouter->matchRequest(Object) (Line: 112)
Symfony\Component\HttpKernel\EventListener\RouterListener->onKernelRequest(Object, 'kernel.request', Object)
call_user_func(Array, Object, 'kernel.request', Object) (Line: 142)
Drupal\Component\EventDispatcher\ContainerAwareEventDispatcher->dispatch(Object, 'kernel.request') (Line: 145)
Symfony\Component\HttpKernel\HttpKernel->handleRaw(Object, 1) (Line: 81)
Symfony\Component\HttpKernel\HttpKernel->handle(Object, 1, 1) (Line: 58)
Drupal\Core\StackMiddleware\Session->handle(Object, 1, 1) (Line: 48)
Drupal\Core\StackMiddleware\KernelPreHandle->handle(Object, 1, 1) (Line: 191)
Drupal\page_cache\StackMiddleware\PageCache->fetch(Object, 1, 1) (Line: 128)
Drupal\page_cache\StackMiddleware\PageCache->lookup(Object, 1, 1) (Line: 82)
Drupal\page_cache\StackMiddleware\PageCache->handle(Object, 1, 1) (Line: 48)
Drupal\Core\StackMiddleware\ReverseProxyMiddleware->handle(Object, 1, 1) (Line: 51)
Drupal\Core\StackMiddleware\NegotiationMiddleware->handle(Object, 1, 1) (Line: 23)
Stack\StackedHttpKernel->handle(Object, 1, 1) (Line: 718)
Drupal\Core\DrupalKernel->handle(Object) (Line: 19)

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Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt

Immer wieder ärgert sich der Fluggast: Zwar hat er ein billiges Ticket erworben, aber eine Umbuchung oder Stornierung ist nicht möglich. Selbst wenn er den Flug nur um zwei Stunden verschieben will, muss er das erste Ticket komplett verfallen lassen und ein neues kaufen. Darf die Airline das? Immerhin hat sie ja den Gast nicht befördert.

Die Gerichte haben sich schon mehrfach mit diesem Thema befasst, zuletzt das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-24 S 152/13), davor das Amtsgericht Köln (Az. 114 C 22/12) und das Amtsgericht Rüsselsheim (Az. 3 C 119/12). Gemeinsam ist allen Entscheidungen eines: Sie bestätigen nicht den Rechtsstandpunkt der Airline! Wie ist also die Rechtslage?

1) Steuern und Gebühren: Fallen diese nur an, wenn der Passagier wirklich fliegt, muss die Gesellschaft sie erstatten. Und zwar in voller Höhe und ohne "Aufwandsgebühren" oder komplexe Formulare! Denn die Bearbeitung der Erstattung, die nur notwendig wird, weil der Kunde gezwungen wird, vor Flugantritt zu zahlen, darf keine Kosten für den Kunden auslösen.

2) Flugpreis: Der Vertrag, den Fluggesellschaft und Kunde abschließen ist ein sogenannter Werkvertrag. Das heißt, die Airline schuldet nicht nur eine Dienstleistung, sondern auch einen Erfolg. Der Passagier will und soll am Zielort ankommen. Diese Feststellung ist deshalb wichtig, weil ein Werkvertrag bis zum Ende durch den Kunden gekündigt werden kann. Das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es weiter, der Unternehmer, also die Airline, kann die Vergütung verlangen, muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen und ebenso den Ertrag, den er durch eine andere Verwendung (hier also: Wiederverkauf des freien Platzes) erzielt hat. Vermutet wird, die Fluggesellschaft kann hier fünf Prozent der Vergütung verlangen.

Recht auf 95% des Preises

Zunächst darf keine Airline diese Regelung einfach ausschließen – schon gar nicht in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Außerdem – so hat es das LG Frankfurt in der erwähnten Entscheidung getan – muss die Airline nachweisen, ob und wie sie den frei gewordenen Platz verkauft hat. Unterlässt die Fluggesellschaft hierzu vor Gericht eine Klarstellung, kann das Gericht 95 Prozent des Ticketpreises dem Kunden zur Erstattung zusprechen. Wenn der Flug ausgebucht ist, sind es sogar 100 Prozent. Mit anderen Worten: Auch wer ein „nicht-stornierbares“ Ticket gekauft hat und nicht fliegt, sollte die Rückgabe des Flugpreises verlangen! Die Fluggesellschaft muss dann darlegen, welche Kosten sie erspart hat und wie sie den Platz verwendet hat. Nach aller bisherigen Erfahrung wird die Airline allerdings weder freiwillig noch sofort zahlen, sondern wohl erst nach längerem Briefwechsel oder nach Einschaltung eines Anwalts.

Zuerst veröffentlicht auf BizTravel

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