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Wenn es kein Verbot gibt

Jegliches Verbot, Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Beziehungen vor Schiedsgerichten zu verhandeln, ist auf Gesetzgebungsebene zu verankern. Die Frage der Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten behandelt Alexander Bezborodov in seinem Artikel „Wenn es kein Verbot gibt“ in der Adwokatskaja gaseta (dt. „Anwaltszeitung“), Ausgabe Nr. 11 (292), 1.-15. Juni 2019.

Dieser Beitrag ist ausschließlich in russischer Sprache.


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