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VerSanG-E 2.0 – Was ergibt sich aus dem „offiziellen“ Entwurf?

Eine Übersicht zu den Änderungen zwischen aktuellem VerSanG-E und dem Vorentwurf

Seit dem 22.4.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den bislang nur
informell zirkulierten Entwurf eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (Ver-
SanG-E) als wesentlichen Teil des Gesetzespakets „zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht
und zum Download bereitgestellt. Nachfolgend werden die Änderungen zwischen dem niemals offiziell
veröffentlichten, jedoch bereits ausführlich vorgestellten Vorentwurf und dem nun vorliegenden VerSanG-E
dargestellt. Zunächst werden die für die Compliance-Praxis wesentlichen inhaltlichen Änderungen behandelt
(I.), sodann die sonstigen Änderungen (II.).

Den gesamten Beitrag im Compliance-Berater 07/2020 können Sie unten im Downloadbereich herunterladen.


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VerSanG-E 2.0_Compliance Berater 07-2020.pdf

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