Kurzmitteilungen |


Jahressteuergesetz 2020 - Neuerungen für die öffentliche Hand

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (BT-Drs. 19/22850, 19/23551, 19/23839 Nr. 7) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.19/25160) beschlossen (kurz: JStG 2020). Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 28. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das JStG 2020 befasst sich mit umfangreichen Gesetzesänderungen im Steuerrecht. Dabei sind insbesondere im Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand wegweisende Änderungen umgesetzt worden. So wurde z. B. die Einführung eines dezentralen Besteuerungsverfahrens für Bund und Länder kodifiziert. Im öffentlich-rechtlichen Gesundheitsbereich werden diverse neue Befreiungsvorschriften eingeführt, von denen insbesondere die Ergänzung des § 4 Nr. 14 UStG um einen zusätzlichen Buchst. f) von großem Interesse für Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und (Zahn-)Ärztekammern im Hinblick auf ihre Umsatzsteuerbelastungen im Zusammenhang mit der Organisation des Notdienstes sein dürfte.

Was sich für die Besteuerung der öffentlichen Hand ändert und von ihr ggfs. ab dem 1. Januar 2021 bzw. früher (siehe dort) zu beachten sein wird, beschreiben wir in unserer Kurzmitteilung im Download-Bereich.

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu.

Marcus Mische
Benedikt Jost

 


DOWNLOADS

Jahressteuergesetz 2020 Neuerungen für die öffentliche Hand_BEITEN BURKHARDT.pdf

pdf

DOWNLOAD