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Russland führt BEPS-Regelungen ein

Russland hat das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (auch bekannt als MLI, engl. Multilateral Instrument to Modify Bilateral Tax Treaties) ratifiziert. Somit werden ab dem 10. Oktober 2019 auch in Russland sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Regelungen angewandt, die spezifische Einschränkungen in Bezug auf die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen festlegen.

Insbesondere dürfen die durch die Steuerabkommen vorgesehenen Vergünstigungen nicht mehr genutzt werden, wenn der Hauptzweck (oder einer der Hauptzwecke) einer Transaktion oder einer Unternehmensstruktur der Erhalt dieser Vergünstigungen war. In diesem Zusammenhang werden die Regeln für die Anwendung der Bestimmungen internationaler Steuerabkommen über die steuerliche Ansässigkeit, Dividenden, Betriebstätten und Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien durch Unternehmensanteile verschärft. Die Einschränkungen finden in Bezug auf Vertragspartner aus den Ländern Anwendung, die das Übereinkommen bereits ratifiziert haben. Hierzu gehören insbesondere Österreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Polen, Frankreich und Finnland.

Unsere Experten Anna Afanasyeva und Natalia Wilke werden Ihre Fragen in diesem Zusammenhang gerne beantworten.


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