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Newsletter Start-up / Venture Capital, Februar 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

wir blicken im Bereich Start-up / Venture Capital auf ein spannendes und arbeitsreiches Jahr 2017 zurück. Wir durften zahlreiche Start-ups, VCs, Business Angels und Corporates bei Gründungen, Beteiligungs- und Finanzierungsrunden, Roll-outs, Exits, dem Aufbau zahlreicher Kooperationen und vielen weiteren Projekten begleiten. Wir waren bei vielen Erfolgen dabei und haben uns umso mehr gefreut, wenn wir auch kurze Zeit nach dem Scheitern einer Idee wieder angerufen wurden und uns vom nächsten Projekt berichtet wurde.

Wir möchten daher zum Jahresanfang erneut die Gelegenheit nutzen, um uns bei Ihnen allen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken. Wir hoffen, diese auch in diesem Jahr erfolgreich fortzusetzen.

Die ersten Wochen des neuen Jahres sind schon wieder im Eiltempo verstrichen und die neuen Projekte aus dem Bereich Start-up / Venture Capital bereits in vollem Gange. Besonders intensiv war der Anfang des Jahres dabei für unsere Datenschutzrechtsexperten, da am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten und das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlichen wird. Hierdurch werden Unternehmen und insbesondere auch digitale Geschäftsmodelle von Start-ups zukünftig aufgrund umfangreicher Dokumentations- und Rechenschaftspflichten mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb beginnen wir unseren ersten, quartalsweise erscheinenden Start-up / Venture Capital Newsletter im Jahr 2018 mit einem Beitrag unserer Kollegin Susanne Klein, in dem sie einen kurzen Überblick über die durch die Datenschutzgrundverordnung ausgelösten Veränderungen zusammengestellt hat.

Aufgrund des positiven Feedbacks, das wir zu unserer Start-up / Venture Capital Workshop-Reihe aus dem letzten Jahr erhalten haben, haben wir uns entschlossen, auch in diesem Jahr wieder Workshops zu u. E. relevanten Themenfeldern an unseren Standorten in Deutschland anzubieten. Die genaue Planung unserer diesjährigen Workshop-Reihe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungskalender.

Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2018 gemeinsam mit Ihnen!

Mit herzlichen Grüßen
Ihr BEITEN BURKHARDT Start-up / Venture Capital-Team

Inhalt

  1. Datenschutzrecht: Alles neu macht der Mai – DSGVO bei Start-ups
  2. ICOs: Initial Coin Offering (ICO) als Finanzierungsinstrument
  3. Patent- und Technologierecht: Begrenzung des Technologierisikos: Neues beim Schutz von Know-how
  4. Gesellschaftsrecht: Down-Round Protection bei Venture Capital Investments
  5. Arbeitsrecht: DOS and DONT'S - Der Arbeitsvertrag im Start-up
  6. Steuerrecht: Verlustvorträge im Rahmen der Finanzierungsrunde
  7. ESOPS: 5 Fakten zur Mitarbeiterbeteiligung und Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Fall von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

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NL Start-up_Venture Capital Februar 2018.pdf

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Susanne Klein

Rechtsanwältin, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord zert.)

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