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Newsletter Start-up / Venture Capital, August 2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

Halbzeit im Jahr 2019 – wir wollen die Gelegenheit nutzen, um kurz durchzuatmen und Bilanz zu ziehen. Deutschland entwickelt sich zunehmend zum Gründerland und neben den alten Problemen, wie z. B. den im internationalen Vergleich zu kleinen Finanzierungsrunden, hat sich unser Start-up-/ Venture Capital-Team über zu wenig Arbeit im ersten Halbjahr 2019 nicht beschweren können. Wir freuen uns sehr über das starke Wachstum in unserem Bereich und den großen Zuspruch, den wir für unsere Arbeit erhalten. Wir möchten uns daher bei all unseren Mandantinnen und Mandanten, den alten wie den neuen, für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Wir haben großen Spaß mit Euch und freuen uns bereits auf die nächsten Projekte.

Leider müssen wir zugeben, dass unser Newsletter aufgrund der vielen Arbeit etwas gelitten hat – daher jetzt eine Halbjahresausgabe.

In diesem Newsletter findet ihr folgende Beiträge:

  • Unser Berliner Kollege Tassilo Klesen beschäftigt sich mit dem Trendschlagwort „Purpose“ und wie dies rechtlich abgesichert werden kann.
  • Im Anschluss haben wir unseren Kollegen Dr. Christian Gloger, Partner der New Yorker Kanzlei Kleinberg, Kaplan Wolff & Cohen, gebeten, uns zu berichten, wie und wo man in den USA derzeit am besten Kapital einsammelt.
  • Mit dem Beitrag von Laureen Lee bleibt unser Blick über den Teich gerichtet. Laureen liefert basierend auf der EuGH Entscheidung Maximilian Schrems gegen Facebook Ireland Limited die Antwort auf die Frage, wann personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden dürfen.
  • Unser Münchner IP-Rechtler Christian Hess gibt einen Überblick über das neue Geschäftsgeheimnisgesetz.
  • Von unserem arbeitsrechtlichem Duo Dr. Erik Schmid und Dr. Michaela Felisiak haben wir zwei Beiträge. Neben der aktuellen und berichtenswerten EuGH Entscheidung vom 14. Mai 2019 zur Überwachung der Arbeitszeit setzen sich die beiden noch mit der praktischen Frage auseinander, ob es zulässig ist, sich mit WhatsApp Nachricht krank zu melden.
  • Den Abschluss macht Christian Kalusa mit dem Beitrag Auf ein Wort zum Vesting; nur zu oft sind uns in den letzten Monaten Klauseln vorgelegt worden, die mit Vesting erstmal wenig tun haben. Christian stellt hier einiges klar.

Viel Spaß bei der Lektüre und bleibt uns treu!

Mit besten Grüßen
Euer BEITEN BURKHARDT Start-up / Venture Capital Team


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Expert:innen

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Christian Hess

Rechtsanwalt, LL.M. (Stellenbosch University), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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Tassilo Klesen

Rechtsanwalt

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Dr. Erik Schmid

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Christian von Wistinghausen

Rechtsanwalt, LL.M.

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Dr. Mario Weichel

Rechtsanwalt

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Dr. Sebastian Weller

Rechtsanwalt

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