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Newsletter Russland-Praxis, Wettbewerbswidrige Vereinbarungen, August 2018
Die russische Kartellbehörde zur wettbewerbswidrigen Einstufung von Vereinbarungen bei Versteigerungen
Am 30. Mai 2018 verabschiedete das Präsidium des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands („FAS“) eine Erläuterung1, in der es verschiedene Fragen behandelt, in welchen Fällen Vereinbarungen, die von Wirtschaftssubjekten bei der Vorbereitung auf und Teilnahme an einer Versteigerung abgeschlossen wurden, als wettbewerbswidrig eingestuft werden und wie dies nachzuweisen ist („Erläuterung“).
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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