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Newsletter, Russian Desk: Investitionsschutz- und -förderungsgesetz

Am 1. April 2020 wurde das Gesetz „Über den Schutz und die Forderung von Investitionen“ Nr. 69-FG (nachfolgend Investitionsschutzgesetz) verabschiedet, dessen Zweck es ist, absehbare und günstige Bedingungen für die Geschaftstätigkeit und Umsetzung von Investitionsvorhaben zu schaffen, Infrastrukturbeschränkungen aufzuheben und den Mechanismus zur Erstattung der Infrastrukturausgaben der Investoren aus anfallenden Steuern durchzusetzen.

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