Newsletter |


Newsletter Russian Desk, Beschaffung medizinischer Erzeugnisse, Dezember 2019

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

gemäß Art. 14 des Vergabegesetzes gilt bei der staatlichen Vergabe ein sog. nationales Verfahren, welches Verbote, Beschränkungen und Zulassungsbedingungen für bestimmte Waren, Arbeiten und Dienstleistungen ausländischer Herkunft vorsieht. Die Details werden in untergesetzlichen Rechtsakten geregelt. Das Ministerium für Industrie und Handel hat nun Entwürfe von Regierungsverordnungen vorgelegt, welche neue Regeln für dieses nationale Verfahren festlegen. Sie sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten (nachfolgend „Änderungsentwurf“).

Das Finanzministerium hat ebenfalls Änderungen zum Verzeichnis von Waren erarbeitet, für die Zulassungsbedingungen zur Anwendung kommen. Die entsprechende Anordnung ist bereits in Kraft getreten.

Dieser Newsletter geht näher auf diese Beschränkungen und Zulassungsbedingungen für die Teilnahme ausländischer Medizinprodukte an Vergabeverfahren ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Kamil Karibov


DOWNLOADS

Newsletter Russian Desk, Beschaffung medizinischer Erzeugnisse, Dezember 2019.pdf

pdf

DOWNLOAD

Newsletter Russian Desk, Beschaffung medizinischer Erzeugnisse, Dezember 2019_RUS.pdf

pdf

DOWNLOAD