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Newsletter Arbeitsrecht, August 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

kaum eine andere arbeitsrechtliche Entscheidung hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit für so großes Aufsehen gesorgt wie die des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Arbeitszeiterfassung. Es wird sicher sehr stark von der gesetzgeberischen Umsetzung samt Sanktionierung abhängen, inwiefern das Urteil die erwartete Breitenwirkung haben wird. Dennoch bereitet die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats vielen Unternehmen schon jetzt Kopfzerbrechen und viele sehen auch die Vertrauensarbeitszeit sowie Homeoffice-Lösungen in Gefahr. In unserem nebenstehenden Blickpunkt-Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu dieser Entscheidung und was Sie in der Praxis beachten sollten.

Neben einem weiteren interessanten Beitrag in unserer Rubrik „Im Blickpunkt“ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie in unserem Rechtsprechungsteil Kommentierungen zum Arbeitsvertrags-, Schwerbehinderten-, Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrecht. Besonderes hingewiesen werden soll auf den kuriosen, aber nichtsdestotrotz praxisrelevanten Kündigungsfall eines beharrlichen Pfandflaschensammlers, der das Bundesarbeitsgericht beschäftigt hat.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Dr. Wolfgang Lipinski, für die Praxisgruppe Arbeitsrecht


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