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EU-Verbandsanktionen durch die DSGVO? LG Bonn und LG Berlin unvereinbar

Nach der aufsehenerregenden Entscheidung des Landgerichts Bonn im Fall BfDI gegen 1&1 liegen nun auch die ausführlichen Gründe des Einstellungsbeschlusses des Landgerichts Berlin in dem Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen SE vor. Das LG Bonn folgte der Auffassung der deutschen Aufsichtsbehörden und bejaht eine unmittelbare Verbandssanktionsmöglichkeit aus der DSGVO. Das LG Berlin vertritt in dieser hochumstrittenen Frage die Gegenposition. Zwei aktuelle Entscheidungen unvereinbar zu einer wichtigen Frage der DSGVO-Bußgeldpraxis.

Der gesamte Beitrag von Dr. Axel von Walter im Datenschutz-Berater 04/2021 steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.


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