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Business Briefing International Tax Law, Juli 2016

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich freue mich sehr, Ihnen die zweite Ausgabe des Business Briefing International Tax Law Newsletters vorstellen zu dürfen. Business Briefing International Tax Law ist das Ergebnis einer interdisziplinären und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt „Internationales Steuerrecht“. Die zweite Ausgabe widmet sich einem Thema, das häufig für heftige Diskussionen mit dem Fiskus sorgt: Substanz.

Grenzüberschreitend tätige Unternehmen errichten für ihre weltweite Tätigkeit regelmäßig internationale Strukturen. Die Gründe für die gewählte Struktur können unterschiedlich sein: ökonomische, rechtliche, steuerliche, etc. In nur wenigen Sachverhalten wird die Struktur alleinig aus steuerlichen Gründen gewählt. Wenn ein Steuerpflichtiger das Thema „Substanz“ mit der Finanzverwaltung diskutiert, geht es in der Regel um die Fragestellung, ob die Gesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet oder über einen für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügt.

Während Sie in dem erstem Teil eine Darstellung der steuerlichen Grundzüge der Vorschriften, die sich auf die Thematik „Substanz“ beziehen, finden, stellen wir Ihnen – mit Unterstützung von Partnerkanzleien – im zweiten Teil die spezifischen Regelungen in Deutschland, Indien, Luxemburg, den Niederlanden, Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika vor.

Die Berichte aus anderen Rechtsgebieten widmen sich den chinesischen Unternehmenssteuern durch den indirekten Transfer von Grundstücken durch nicht ansässige Unternehmen und dem Zusammenspiel von nationalem Wirtschaftsstrafrecht und ausländischem Gesellschaftsrecht.

Ich wünsche Ihnen eine informative und unterhaltsame Lektüre.

Mit besten Grüßen

Helmut König

 


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