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Bundesarbeitsgericht ordnet Tariflandschaft des Baugewerbes völlig neu – mit Kritik am Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Berlin/Erfurt, 23. September 2016 – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vorgestern in zwei Beschlüssen (10 ABR 22/15 und 10 ABR 48/15) die über 50 Jahre festgefügte Tariflandschaft des Baugewerbes und aller baunahmen Handwerke völlig neu geordnet. Der Umbruch betrifft bis zu 50.000 bau- und baunahe Betriebe mit bis zu 1,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Seit über 50 Jahren wird die Bauwirtschaft von den Sozialkassen des Baugewerbes ("Soka- Bau") geprägt. Das sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Ihnen wird durch Tarifverträge das Recht eingeräumt, diverse Beiträge von den Arbeitgebern zu erheben. Weil diese Tarifverträge von der Bundesregierung seit Jahrzehnten für "allgemeinverbindlich" erklärt werden, gelten sie auch für solche Betriebe, die eigentlich nicht an den Tarifvertrag gebunden sind. Das führt zu heftigen Konflikten mit einer Vielzahl von Branchen, die sich dem Bau nicht zugehörig fühlen und teilweise eigene Tarifverträge haben – insbesondere Betriebe der Metallindustrie, aber auch Tischler, Elektriker und Installationsgewerke. Die dortigen Arbeitgeber werden zu den Beiträgen herangezogen. Oft unterlassen Unternehmen die Beitragsabführung aber auch, weil sie meinen, nichts mit dem Baugewerbe zu tun zu haben. Das hat oft fatale Folgen, denn die Beiträge können über vier Jahre in die Vergangenheit nacherhoben werden, was für Betriebe im Einzelfall sogar die Insolvenz bedeuten kann. Bis zu 40.000 Verfahren jährlich, die von der Soka-Bau gegen vermeintlich verpflichtete Arbeitgeber angestrengt werden, zeugen davon und auch die Bilanzsumme der Soka-Bau, die bei knapp 10 Mrd. EUR liegt, macht dies deutlich.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat dagegen den Rechtsweg beschritten und war nun beim BAG in vollem Umfang erfolgreich. Das Gericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt und dabei nicht mit Kritik am Bundesministerium für Arbeit und Soziales gespart, das für den Erlass zuständig ist. Nach den Feststellungen des BAG hat sich in den meisten Fällen nicht der zuständige Bundesminister, sondern nur die Referats- oder Abteilungsebene mit den Allgemeinverbindlichkeiten befasst. Offensichtlich ungeeignetes Zahlenmaterial, das die Tarifvertragsparteien vorgelegt hatten, seien vom Ministerium ungeprüft übernommen worden, so das Gericht. Nach den Entscheidungen hat die Soka-Bau voraussichtlich für alle Jahrgänge bis 2015 keinen Beitragsanspruch. Wolf J. Reuter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT in Berlin hat das Verfahren auf Seiten des ZVEH federführend begleitet. "Diese Entscheidungen schreiben die Regeln völlig neu, werden aber noch auf Jahre die Gerichte beschäftigen. Zum Beispiel ist unklar, was sie für Arbeitgeber bedeuten, die jahrelang zur Zahlung gezwungen waren – erhalten sie Erstattungen? Außerdem ist offen, was für Betriebe gilt, für die die gestrige Entscheidung zu spät kommt, weil sie bereits rechtskräftig verurteilt sind", meint der Anwalt: "Jedenfalls aber gibt es für viele Arbeitgeber erhebliche Entlastungen für die Vergangenheit – wenn sie bereit sind, die neue Rechtslage für sich zu nutzen."

Kontakt
Wolf J. Reuter
Tel.: 030 26471 - 263
E-Mail: wolf.reuter@bblaw.com

Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Markus Bauer
Tel.: 089 35065 - 1104
E-Mail: markus.bauer@bblaw.com

 


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