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Alles höchstpersönlich – Vertreter und Stimmbote im Aufsichtsrat

"Der Aufsichtsrat übt sein Amt in aller Regel als Nebentätigkeit aus. Vorgegebene Sitzungstermine, weite Reisen oder auch dringende, entsprechend kurzfristig einberufene Sitzungen führen oft zu Terminkollisionen. Der Gedanke liegt nahe, sich durch einen Aufsichtsratskollegen mittels Vollmacht vertreten zu lassen. Die Aufsichtsratstätigkeit ist jedoch eine höchstpersönliche Aufgabe und die Vertretung ausgeschlossen – mit fatalen Folgen für Beschlussfassungen."

Den gesamten Beitrag von Roland Startz aus der Bo(a)rdkarte (06/2016) können Sie sich im unteren Downloadbereich herunterladen.


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Alles höchstpersönlich_Vertreter und Stimmbote im Aufsichtsrat_Boardkarte 06_2016.pdf

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