Presseartikel |
Wenn der Zweitjob zu müde macht
"Arbeitnehmende dürfen ihre Arbeitskraft außerhalb ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei verwenden. Eine gänzliche Untersagung von Nebentätigkeiten ist unzulässig. Sarah Reinhardt-Kasperek erläutert, was zu beachten ist."
Der Beitrag erschien am 6. September 2021 in der Legal Tribune Online und kann unter www.lto-karriere.de vollständig eingesehen werden.