Presseartikel |


Nach wegweisendem Urteil: So müssen Arbeitgeber Beschäftigte über Urlaub aufklären

„Bisher galt: Nicht genommene Urlaubstage verfallen grundsätzlich nach drei Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt anders entschieden. Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen.

101 Resturlaubstage hatte eine Steuerfachangestellte angesammelt, vor über zehn Jahren und bei einem früheren Arbeitgeber. Das Unternehmen fand, dass der Urlaub längst verjährt sei. Doch das Bundesarbeitsgericht hat nun anders entscheiden (9 AZR 541/15). Die Frau muss mit rund 23.000 Euro für den nicht genommenen Urlaub entschädigt werden. Der Arbeitgeber hatte es versäumt, seine Beschäftigten explizit und rechtzeitig darauf hinzuweisen, die freien Tage zu nehmen.“

Der gesamten Artikel mit Dr. Kathrin Bürger, der am 21. Dezember 2022 auf impulse.de erschien, können Sie hier nachlesen.