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Massenentlassungsanzeige: Welche Angaben sind notwendig?

„Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Fehlen bestimmte Angaben in einer Massenentlassungsanzeige, dann wird sie dadurch nicht automatisch unwirksam. Wie so oft stellt sich auch bei der Massenentlassungsanzeige regelmäßig die Frage, ob man den Buchstaben des Gesetzes vertrauen kann oder ob die in Teilen darüber hinausgehende Rechtsprechung beziehungsweise Verwaltungspraxis entscheidend ist? Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst in einem praxisrelevanten Kontext für Klarheit gesorgt.“

Lesen Sie den gesamten Artikel von Dr. Stefan Lochner, der am 30.05.2022 auf www.humanresourcesmanager.de erschienen ist, hier.