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12. Frankfurter Arbeitsrechtsdialog

12. Frankfurter Arbeitsrechtsdialog: BAG-Richterin Dr. Regine Winter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere zu Missbrauchsfällen in Bewerbungsverfahren

Frankfurt, 10. Dezember 2018 – Dr. Regine Winter, Richterin im 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG), trug im Rahmen des 12. Frankfurter Arbeitsrechtsdialogs am 28. November 2018 zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Rechtsprechung des 8. Senats des BAG vor. Der Vortrag hatte den Titel: "Das AGG – ‘Herausforderung‘ oder selbstverständliche Rechtspraxis?" und fand in den Räumlichkeiten der internationalen Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT statt. Der Frankfurter Arbeitsrechtsdialog wird von Wolfgang Apitzsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei Apitzsch-Schmidt-Klebe, Prof. Dr. Dr. hc. mult. Manfred Weiss, emeritierter Professor für Arbeitsrecht der Frankfurter Universität und Dr. Thomas Drosdeck, Rechtsanwalt und Leiter des Frankfurter Arbeitsrechtsteams von BEITEN BURKHARDT, seit Jahren mit bekannten Vortragenden veranstaltet.

Der 8. Senat des BAG ist - neben vielen anderen Gegenständen - für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zuständig, die aus dem AGG abgeleitet werden. Dr. Regine Winter analysierte die Rechtsprechung des Senats zum AGG anhand neuer Fälle, die vor allem im Bereich von Bewerbungsverfahren angesiedelt sind. Sie vertiefte dabei die unionsrechtlichen Bezüge und das europäische Verständnis von "Diskriminierung" unter Heranziehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dieser gibt nach Vorlagebeschlüssen, u.a. von Gerichten der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zu Fällen im Bereich des AGG, mit seinen Entscheidungen eine verbindliche Auslegung von Bestimmungen des einschlägigen Unionsrechts und damit auch für die Interpretation von "Diskriminierung" im Bereich des AGG.

Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitsrechtsdialoges wurde intensiv diskutiert, insbesondere zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei Bewerbungen, um Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche zu erzielen. Dr. Regine Winter argumentierte umfassend und erläuterte in diesem Kontext die Rechtsprechung des 8. Senats des BAG zum - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs und den insoweit engen Voraussetzungen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen trage nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend mache.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 12. Frankfurter Arbeitsrechtsdialogs, die sich regelmäßig aus Universität, Justiz, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Anwälten zusammensetzen, diskutierten lange und ausführlich mit Dr. Regine Winter. Abgerundet wurde der Abend mit einem gemeinsamen Abendessen und einem Glas Wein.

Kontakt
Dr. Thomas Drosdeck
Tel.: +49 69 756095-115
Thomas.Drosdeck@bblaw.com

Presse & Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsrecht
Markus Bauer
Tel.: +49 89 35065-1104
Markus.Bauer@bblaw.com


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