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Umwandlungsverbot wieder im Gesetzentwurf

Mit unserem Beitrag „Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen: Nur mit Genehmigung! Beschränkungen bei der Begründung von Wohnungseigentum“ im Newsletter Immobilien-Recht von Juli 2020 haben wir bereits zu den Plänen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zum Umwandlungsverbot berichtet.

Nachdem die Pläne zur Umsetzung des Gesetzes Kontroversen auslösten, wurde das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen. Klaus Beine hat diese Entwicklung – die Streichung des neuen § 250 BauGB – im Blog-Beitrag „Umwandlungsverbot“ für Mietwohnungen ist vom Tisch" vom 2. Oktober 2020 erläutert.

Nunmehr gibt es wohl eine neuerliche Kehrtwende. Hierzu im Einzelnen:

Das Umwandlungsverbot war zunächst im Gesetzentwurf zur Baulandmobilisierung als § 250 Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt worden. Im Gesetzestext wurde vorausgesetzt, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Das Ziel des neuen § 250 BauGB war es, Mieter vor „Verdrängung“ zu schützen und ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Mietwohnraum zu erhalten.

Aufgrund von Uneinigkeiten in der Koalition um das sogenannte Umwandlungsverbot ließ Innenminister Horst Seehofer die Passage zum § 250 BauGB hinsichtlich der Erschwerung der Entstehung von Eigentumswohnungen im Bestand kurzerhand streichen.

Nun soll ein Kabinettsentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes kursieren, in dem der umstrittene § 250 BauGB wieder enthalten sei. Dieser soll in der kommenden Woche von der Bundesregierung beschlossen werden. Eine Bestätigung aus Berlin existiert allerdings nicht.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke stellte am 28. Oktober 2020 zur Durchsetzung des Umwandlungsverbots fest:

Im Schatten des neuen Corona-Gipfels schließen CDU/CSU und SPD einen politischen Kuhhandel: Die Union bekommt die Überwachung von Kommunikationsdaten durch die Geheimdienste, die SPD das Umwandlungsverbot. Damit stellen sich Bundesbauminister Seehofer und die gesamte Unions-Fraktion gegen das private Eigentum.“.

Die Kritik ist erkennbar. Das Umwandlungsverbot schützt keinen Mieter, sondern schränkt massiv die Eigentumsfreiheit sowie die Eigentumsbildung ein.

Ähnlich nimmt Daniel Föst, Mitglied des Deutschen Bundestages sowie Bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion zur Durchsetzung des Umwandlungsverbots Stellung:

Die Union knickt wieder vor der SPD ein. Das Umwandlungsverbot versperrt tausenden Familien den Weg in die eigenen vier Wände. Diese neue Regulierung ist ideologiegetrieben und eigentumsfeindlich. Die GroKo verunsichert mit ihrem Zick-Zack-Kurs Mieter und Vermieter gleichermaßen. […] Dieser inhaltslose Schlingerkurs ist symptomatisch für die Große Koalition. Es werden keine Lösungen gesucht, sondern es wird ideologischer Kuhhandel betrieben.“

Zukünftig wird durch das Umwandlungsverbot der Umstand eintreten, dass der Verkauf nicht mehr an den Kapitalnutzer und Selbstnutzer, sondern an Vermieter bestimmt wird, die bereit sind, die Mehrfamilienhäuser im Ganzen zu übernehmen und zu bewirtschaften. Die Regulierung bevorzugt also tendenziell größere Investoren und Unternehmungen und nimmt dem Mieter die Chance, über das ihm gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht seine Wohnung zu erwerben, Altersvorsorge zu betreiben und auch von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Zudem sind Mieter schon heute aufgrund zahlreicher Regelungen vor unerwünschten Umwandlungen geschützt, Stichwort Erhaltungssatzungsgebiete.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf zur Baulandmobilisierung das Umwandlungsverbot nun beinhalten wird. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hinsichtlich des Umwandlungsverbots Beratungsbedarf haben. Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu allen Ihren rechtlichen Fragen.

Klaus Beine
Dr. Angela Kogan

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